Infothek

Steuern / Umsatzsteuer 
Freitag, 06.12.2024

Zum 06.12.2024 sinkt der Durchschnittssteuersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 8,4 Prozent

Durch die Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt vom 05.12.2024 sinkt ab dem 06.12.2024 der Durchschnittssatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 (2. Alt.) UStG.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Freitag, 06.12.2024

Zur Bemessungsgrundlage von unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer

Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 05.12.2024

Altersvorsorge-Eigenheimbetrag: Entnahme für wohnungswirtschaftliche Verwendung bei Tilgung eines Darlehens für frühere Wohnung nicht steuerbegünstigt

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob die Verwehrung der Berechtigung(smitteilung), Mittel aus dem (Anspar)Kapital von Altersvorsorgeverträgen für eine Darlehenstilgung als wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG entnehmen zu können, rechtmäßig war.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 05.12.2024

Kindergeld: Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der EU kann durch einen im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden

Wenn ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch in Deutschland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a. F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist stellt, kann die Ausschlussfrist auch durch einen nach dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung zu berücksichtigenden, im Ausland gestellten Antrag, gewahrt werden.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 04.12.2024

Verlustbescheinigung für die Steuererklärung noch bis zum 15. Dezember 2024 beantragen

Kapitalanleger, die Geld investiert und Verluste gemacht haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2024 eine Verlustbescheinigung für die Einkommensteuererklärung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Aktien bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.