Die Steuertermine des Monats März 2021 auf einen Blick.
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Der Scheck muss dem Finanzamt spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Das Bundesfinanzministerium reagierte mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Im Einzelnen sehen diese u. a. wie folgt aus:
Hilfe und Rat zu Detailfragen erteilt Ihnen Ihr steuerlicher Berater.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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