Für meine Tätigkeiten ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) maßgebend und bindend. Darüber hinaus sind individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich. Es kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden.
Die StBVV sieht folgende Gebühren vor:
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Tätigkeit hat. Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz, wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist. Häufig wird die Zeitgebühr für Beratungsleistungen berechnet.
Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Obwohl die Gebühren durch die Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt sind, können Sie dennoch die Höhe Ihrer Steuerberatungskosten aktiv beeinflussen und mitbestimmen, und zwar: