Vergütung

Für meine Tätigkeiten ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) maßgebend und bindend. Darüber hinaus sind individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich. Es kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden.






Die StBVV sieht folgende Gebühren vor:


Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand der zu leistenden Tätigkeit hat. Darüber hi­naus bemisst sich die Wertgebühr nach der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.


Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz, wenn nicht genü­gend Anhalts­punkte für die Schätzung des Gegen­stands­wertes vorliegen oder wenn diese als Abrech­nungs­grund­lage schriftlich vereinbart ist. Häufig wird die Zeitgebühr für Beratungsleistungen berechnet.


Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätig­keiten kann eine Pauschal­vergütung vereinbart werden. Unabhängig von der Art der Gebühren­abrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.



Obwohl die Gebühren durch die Steuer­berater­vergü­tungs­­verordnung festgelegt sind, können Sie dennoch die Höhe Ihrer Steuerberatungskosten aktiv beeinflussen und mitbestimmen, und zwar:


  • Bereiten Sie Ihre Unterlagen so übersichtlich wie möglich vor, Sie ersparen mir damit zeitintensives Sortieren und Nachfragen.
  • Reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig und möglichst vollständig zur Bearbeitung ein. Was mehrmals angefangen und immer wieder nachbearbeitet werden muss, dauert länger.
  • Wählen Sie aus meinem Leistungsangebot das für Sie passende aus, denn was Sie selbst erledigen möchten und können, müssen Sie nicht einkaufen.