Gewerbesteuer

Dienstag, 10.03.26

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eingegangenen Miet- und Pachtzinsen

Das Thüringer Finanzgericht entschied, dass eine Gewinnminderung im Sinne des Einleitungssatzes des § 8 des Gewerbesteuergesetzes nicht vorliegt, soweit Miet- und Pachtzinsen in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlage- oder Umlaufvermögens eingehen, sodass der entsprechende Aufwand neutralisiert wird. Dies gelte nicht nur für den Fall, dass die Wirtschaftsgüter mit ihren

Donnerstag, 29.01.26

Zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine rechtsfähige Stiftung nur dann gewerbesteuerpflichtig ist, wenn sie entweder die Voraussetzungen der in § 2 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes geregelten Fiktion eines Gewerbebetriebs erfüllt oder einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG unterhält – eine bloße Vermögensverwaltung reicht nicht aus

Freitag, 16.01.26

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen? – Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Werden Außenflächen an öffentlichen Verkehrsmitteln (Seitenflächen, Heckflächen) „angemietet“, um darauf Werbung anzubringen (sog. Verkehrsmittelwerbung), ist der Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d des Gewerbesteuergesetzes hinzuzurechnen. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Hierzu ist die Revision beim Bundesfinanzhof

Freitag, 16.01.26

Bundeskabinett beschließt neuen Mindesthebesatz für Gewerbesteuer

Am 14. Januar 2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer anzuheben, um steuerlich motivierte Standortverlagerungen von Unternehmen in Gemeinden mit besonders niedrigen Hebesätzen einzudämmen. Die Bundesregierung will damit vermeiden, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist. Diese steuerliche

Freitag, 07.11.25

Corona-Testzentrum: Keine freiberuflichen Einkünfte

Der Betrieb eines Corona-Testzentrums zur Durchführung von Schnelltests stellt keine dem Arztberuf vergleichbare freiberufliche Tätigkeit dar. Daher werden laut Finanzgericht Düsseldorf Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt (Az. 14 V 907/25). Der Betreiber eines Corona-Testzentrums (primär zur Durchführung sog. Antigen-Schnelltests) reichte für das Jahr 2022 eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) ein, aus der sich

Donnerstag, 06.11.25

Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten nicht von der Gewerbesteuer befreit

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Veräußerung von Lehrinstituten keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes darstellt und somit auch nicht von der Gewerbesteuer befreit ist (Az. V R 32/23). Im Streitfall betrieb die Klägerin, eine GmbH, Lehrinstitute, in denen sie

Freitag, 17.10.25

Selbstständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer fallen nicht unter Gewerbesteuerfreiheit

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, keine berufsbildende Einrichtung im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes ist (Az. V R 33/23). Eine GmbH, erteilte – über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent – Unterricht

Montag, 13.10.25

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG und verdeckte Gewinnausschüttung

Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), die durch die private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH entstehen, der Gewerbesteuer unterliegen (Az. 10 K 37/24). Die Klägerin, ein ambulanter Pflegedienst, war gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG teilweise von der

Freitag, 24.06.22

Hinzurechnung der vertraglich auf gewerbetreibenden Mieter umgelegten Grundsteuer

Grundsteuer, die vom Vermieter geschuldet, aber vertraglich auf den gewerbetreibenden Mieter umgelegt wird, gehört zur Miete und ist deshalb gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn zum Teil hinzuzurechnen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. III R 65/19). Für Zwecke der Gewerbesteuer wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Hinzuzurechnen ist u.

Freitag, 20.05.22

Wann und warum erfolgt eine Gewerbesteuerzerlegung?

Die von den gewerblichen Betrieben zu leistende Gewerbesteuer steht den Städten und Gemeinden zu. Jede Gemeinde kann die Höhe des Steuersatzes für diese Steuer selbst bestimmen. Dieser Steuersatz (= Hebesatz) auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbesteuermessbetrag beträgt 200 % (Minimum) bis z. Zt. 580 %. Der tatsächlich niedrigste Satz für