Grunderwerbsteuer

Donnerstag, 06.11.25

Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes bei Umwandlungen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Steuerbefreiung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes nur dann greift, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen mit einer mindestens fünfjährigen Beteiligung von 95 % vor und nach dem Umwandlungsvorgang existiert. Eine bloße Gesellschaftergruppe reicht nicht aus (Az. II R 56/22 und II R 31/22). Nach § 6a

Dienstag, 14.10.25

Umfang der Gegenleistung bei Grundstücksveräußerungen mit Solar- bzw. Photovoltaikanlagen

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat zur Frage Stellung genommen, ob Solar- bzw. Photovoltaikanlagen Betriebsvorrichtung oder Gebäudebestandteile sind (Az. 43 – S 4521 – 45). Gegenstand der Besteuerung bei der Grunderwerbsteuer sind nach § 1 GrEStG Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Zum Grundstück gehören sämtliche Bestandteile (§§ 93 bis 96

Donnerstag, 09.10.25

Kein allgemeiner Vertrauensschutz auf Grunderwerbsteuer nach Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs bei sog. RETT-Blocker-Gestaltung

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte über die Frage nach Vertrauensschutz bei geänderter höchstrichterlicher Rechtsprechung in sog. RETT-Blocker-Konstellationen sowie darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt befugt war, über die Anwendbarkeit des § 176 Abs. Satz 1 Nr. 3 der Abgabenordnung isoliert mittels Verwaltungsakt zu entscheiden (Az. 3 K 47/23). Die Klägerin hielt

Mittwoch, 08.10.25

Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für Erwerb von Gesellschaftsanteilen bei Signing und Closing

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist es nicht rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem Signing und Closing zeitlich auseinanderfallen, Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG für das Closing festgesetzt werden darf (Az. II B 23/25 (AdV)). Eine GmbH hatte sämtliche Anteile an einer

Donnerstag, 02.10.25

Anteilsübertragung: Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95%-Grenze

Werden die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt unter die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab, unterliegt ein Anteilserwerb, der

Donnerstag, 19.05.22

Zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung

Grunderwerbsteuer ist nicht zu erheben, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung von einem Einzelunternehmer auf die neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH übergeht. So entschied das Sächsische Finanzgericht (Az. 2 K 121/21). Gemäß § 6a GrEStG wird für einen steuerbaren Rechtsvorgang auf Grund einer Umwandlung, einer Einbringung