Mittwoch, 25.02.26
Wenn der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand trägt, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/24). Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete
Montag, 19.01.26
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine von ihm ausgezahlte Energiepreispauschale im Rahmen der Lohnsteuerfestsetzung rückwirkend zu korrigieren oder die Lohnsteuer nachträglich festzusetzen, wenn das Finanzamt eine aus seiner Sicht zu Unrecht gewährte Pauschale gegenüber dem Arbeitgeber zurückfordert, anstatt diese im Veranlagungsverfahren beim Arbeitnehmer zu
Montag, 05.01.26
In Anlehnung an die „16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ hat das Bundesministerium der Finanzen den Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2026 gewährt werden, bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2334/00088/007/013). Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen
Dienstag, 09.12.25
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie oder verbilligte Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich voraussichtlich ab dem 01.01.2026. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinem Entwurf der „Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“ die voraussichtlichen amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2026 festgelegt. Die „Sachbezugswerte 2026“ bedürfen noch
Dienstag, 25.11.25
Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein mehrwöchiges Gesundheitstraining zur Verfügung, das vorrangig auf die Stärkung individueller Gesundheitskompetenz abzielt und nicht spezifisch berufsbedingte Beeinträchtigungen betrifft, liegt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg mangels ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses steuerpflichtiger Arbeitslohn vor (Az. 4 K 438/24). Die Revision wurde bereits eingelegt. Streitig ist,
Freitag, 07.11.25
Überlässt eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 14 K 1478/22). Eine GmbH war Eigentümerin eines Pkw, der dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer nur für betriebliche
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