Infothek

Mittwoch, 11.03.26

Lohnsteuerermäßigung vorab kann sich lohnen!

Wer hohe absehbare Kosten hat, kann sich schon während des Jahres weniger Lohnsteuer abziehen lassen. Das geht über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt. Ersparnis bringt das vor allem bei: Bei Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wird ein Freibetrag erst dann berücksichtigt, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen den Arbeitnehmerpauschbetrag um 600 Euro

Dienstag, 03.03.26

Lohnsteuer-Pauschalierung und 20-Arbeitnehmer-Grenze

Das Finanzgericht Münster hat in einem rechtskräftigen Urteil die Grenzen der Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes präzisiert (Az. 6 K 2300/23 L). Im konkreten Fall hatte der Kläger, Inhaber eines Gewerbebetriebs, im Jahr 2022 seinen insgesamt 16 Arbeitnehmern u. a. sog. SteuersparCards und eine „Bank Karte Extrageld“

Mittwoch, 25.02.26

Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand mit Feier des Arbeitgebers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Wenn der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand trägt, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/24). Ein Geldinstitut (Klägerin) veranstaltete

Montag, 19.01.26

Kann das Finanzamt eine zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale vom Arbeitgeber anstatt vom Arbeitnehmer zurückfordern?

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine von ihm ausgezahlte Energiepreispauschale im Rahmen der Lohnsteuerfestsetzung rückwirkend zu korrigieren oder die Lohnsteuer nachträglich festzusetzen, wenn das Finanzamt eine aus seiner Sicht zu Unrecht gewährte Pauschale gegenüber dem Arbeitgeber zurückfordert, anstatt diese im Veranlagungsverfahren beim Arbeitnehmer zu

Montag, 05.01.26

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 01.01.2026

In Anlehnung an die „16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ hat das Bundesministerium der Finanzen den Wert für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2026 gewährt werden, bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2334/00088/007/013). Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.