Infothek

Freitag, 20.03.26

Bei fehlendem Datenabgleich durch Finanzamt besteht Anspruch auf Änderung der Kirchensteuerfestsetzung

Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen aufheben (§ 175b Abs. 1 AO). So entschied das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 884/23). Der Kläger trat im Jahr 2017 aus

Donnerstag, 19.03.26

Kirchensteuergesetz NRW: Sog. Zwölftelregelung ist verfassungskonform

Die sog. Zwölftelregelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen das Grundgesetz (Art. 4 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG). Das entschied das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 924/23). Der Kläger war bis zu seinem Austritt im September des Streitjahres

Mittwoch, 18.02.26

Finanzamt muss Bescheide bei umfassender Empfangsvollmacht an den Steuerberater zustellen

Das Finanzgericht Münster entschied, dass eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht auch für die Übersendung eines steuerlichen Haftungsbescheids zu beachten ist. Daher hat das Gericht die angefochtene Einspruchsentscheidung antragsgemäß aufgehoben (Az. 13 K 1936/24). Der Steuerberater des Klägers hatte dem Finanzamt (unter Angabe der persönlichen Steuernummern des Klägers) auf elektronischem Wege

Montag, 09.02.26

Änderung des Einkommensteuerbescheides zugunsten desselben Steuerpflichtigen nicht möglich

Das Finanzgericht des Saarlandes entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Verpflichtung des Finanzamts zur Änderung des Einkommensteuerbescheides 2018 nach § 174 Abs. 4 AO hat (Az. 1 K 1174/23). Die Norm ist keine allgemeine Korrekturmöglichkeit, um versäumte Einsprüche nachzuholen oder bestandskräftige Bescheide nachträglich zu verbessern. Eine Änderung des Einkommensteuerbescheids

Montag, 19.01.26

Zur Unpfändbarkeit eines Kfz aus gesundheitlichen Gründen bei Agoraphobie

Das Finanzgericht Münster entschied im Streitfall, dass die Vollziehung der Pfändung eines Kraftfahrzeugs aufzuheben und auszusetzen ist, da bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pfändungsmaßnahme bestehen (Az. 4 V 2500/25 AO). Gegenstand des Verfahrens war die Pfändung des einzigen Kraftfahrzeugs des Antragstellers durch die Finanzbehörde zur Durchsetzung

Freitag, 09.01.26

Kein Einspruch und keine Wiedereinsetzung bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung ohne eindeutigen Einspruchswillen

Reicht ein Steuerpflichtiger seine Einkommensteuererklärung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen einen Schätzungsbescheid ein, liegt laut Finanzgericht Münster weder ein fristgerechter Einspruch noch ein Anspruch auf Wiedereinsetzung vor, wenn aus früheren Schreiben kein eindeutiger Einspruchswille hervorgeht und spätestens eine Mahnung Anlass zur Nachfrage über den Verfahrensstand gegeben hätte (Az. 7

Mittwoch, 07.01.26

Kein nachträglicher Verlustvortrag bei grob fahrlässig nicht erklärten Aktienverlusten

Ein Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien kann nur festgestellt werden, wenn der Verlust im Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres berücksichtigt worden ist oder dieser Bescheid noch nach den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung änderbar ist. Unterlässt ein Steuerpflichtiger trotz ausdrücklicher Abfrage in der Anlage KAP die Erklärung bekannter Aktienverluste, handelt er grob fahrlässig, sodass eine

Montag, 05.01.26

Betriebsprüfung auch nach dem Tode des Betriebsinhabers zulässig?

Ist es eigentlich zulässig, dass das Finanzamt für den Betrieb eines Verstorbenen nach seinem Tode noch eine Betriebsprüfung – bzw. korrekt nach dem Wortlaut der Abgabenordnung: eine Außenprüfung – anordnet? Mit dieser Frage hatten sich ein Finanzamt, das Hessische Finanzgericht und schließlich der Bundesfinanzhof (Az. X B 73/23) nach dem

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.