Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die höhere Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke in Berlin für verfassungsgemäß (Az. 3 K 3156/25).
Nach dem Berliner Grundsteuergesetz gilt:
- 0,45 Promille Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke
- 0,31 Promille für Wohngrundstücke
Geklagt hatten Eigentümer eines Grundstücks mit einem kleinen Wochenendhaus. Sie wollten später ein Einfamilienhaus bauen und fühlten sich benachteiligt, weil ihr Grundstück als Nichtwohngrundstück eingestuft und höher besteuert wurde.
Das Gericht hielt jedoch die Ungleichbehandlung für rechtmäßig. Ziel ist es, Wohngrundstücke steuerlich zu entlasten und so bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Das sei ein legitimer, verfassungsrechtlich anerkannter Zweck. Dass geplante künftige Wohnbebauung im Gesetz keine Rolle spiele, sei nach Ansicht des Gerichts ebenfalls zulässig.