Ob Hunde-Betreuung, Babysitting, Yoga oder Sprachen unterrichten, Kochkurse geben, Nachhilfeunterricht erteilen, Trainer sein oder eine Jugendgruppe leiten – eine Nebentätigkeit kann Freude machen, aber auch Einnahmen mit sich bringen. Bei solchen Aktivitäten sollte man auch an steuerliche Folgen denken!
Denn das deutsche Steuerrecht unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Haupt- und Nebentätigkeit, viel oder wenig Zeitaufwand und Mühen, Spaß oder Stress. Sobald Sie etwas machen, um Einkünfte zu erzielen, können Sie zum einen die Kosten dafür steuerlich geltend machen, z. B. die Fahrtkosten. Schwierig wird der Abzug, wenn Sie das Material auch privat nutzen (können), z. B. das italienische Kochbuch für Ihren Kochkurs „Italienische Spezialitäten selber machen“. Zum anderen müssen Sie den Gewinn versteuern. Wenn die Tätigkeit für eine staatliche Institution erfolgt, z. B. eine staatliche Schule oder Hochschule, oder eine gemeinnützige Organisation, z. B. eine private Schule oder einen gemeinnützigen Verein, gibt es für die Einnahmen einen Freibetrag.
Hinweis
Wenn Sie durch eine Nebentätigkeit zusätzliche Einnahmen erzielen möchten, sollten Sie sich steuerlich beraten lassen, damit nicht ein Steuerstrafverfahren droht!