Dienstag, 17.02.26

Praktische Anwendung der neuen 34-Tage-Regel fürs Homeoffice für Grenzgänger Deutschland-Niederlande

Wer in den Niederlanden arbeitet und in Deutschland wohnt (oder umgekehrt), kennt es: Steuerlich zählt grundsätzlich der Staat, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Homeoffice im Wohnsitzstaat konnte deshalb bislang schnell zu „Aufteilungsfällen“ führen – mit zusätzlichem Lohnabrechnungs- und Erklärungsaufwand.

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine spürbare Vereinfachung. Durch die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens dürfen Grenzpendler bis zu 34 Arbeitstage pro Kalenderjahr im Homeoffice im Wohnsitzstaat arbeiten, ohne dass sich das Besteuerungsrecht am Arbeitslohn ändert. Der Arbeitslohn bleibt dann vollständig im Tätigkeitsstaat steuerpflichtig. Als Homeoffice-Tag zählt ein Kalendertag, an dem mehr als 30 Minuten von zu Hause gearbeitet wird.

Wichtig: Die 34-Tage-Grenze ist keine „Pauschale“, sondern eine Schwelle. Ab dem 35. Homeoffice-Tag kann für die betreffenden Tage wieder der Wohnsitzstaat ein Besteuerungsrecht erhalten. Praktisch bedeutet das: Homeoffice-Tage sollten nachvollziehbar dokumentiert werden (z. B. Kalender, Zeit- oder Arbeitstagesnachweise), damit die Grenze sicher eingehalten oder korrekt aufgeteilt werden kann.

Die Neuregelung ist ein Kompromiss – wer regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche zu Hause arbeitet, überschreitet 34 Tage schnell. Politik und Verwaltung sprechen bereits über weitergehende Lösungen; aktuell ist aber diese 34-Tage-Regel die maßgebliche Vereinfachung.

Hinweis

Die Sozialversicherung folgt eigenen EU-Regeln und kann trotz DBA-Vereinfachung getrennt zu prüfen sein. Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen lohnt sich daher eine kurze Abstimmung mit der Steuerberaterin/dem Steuerberater – insbesondere, wenn Homeoffice planbar ist oder die 34 Tage voraussichtlich überschritten werden.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.