Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026 und neue Freigrenze beim Solidaritätszuschlag

Mittwoch, 10.12.25

Bestandteile des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) waren die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld sowie die Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte der Einkommensteuer jeweils für die Jahre 2025 und 2026.

Somit ergeben sich u. a. folgende Änderungen ab dem 01.01.2026:

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