Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente

Mittwoch, 29.07.26

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22.07.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente veröffentlicht. Dieser setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 01.01.2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll.

Die wichtigsten Regelungsinhalte des Frühstartrentengesetzes sind u. a.:

Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.

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