Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert

Freitag, 14.01.22

Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen.

Zu den konkreten Unterstützungsmaßnahmen gehören:

Katastrophenerlass und vereinfachte Antragsformulare sind online abrufbar unter FinMin Bayern, FinMin Nordrhein-Westfalen und Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hatten aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zustimmte. Darin werden u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt.

Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.