Das Frühjahr kommt, der Sprit ist teuer – daher fährt der ein oder andere Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz. Manche Beschäftigte bekommen das Fahrrad von ihrem oder über ihren Arbeitgeber gestellt. Klingt nach einem guten Bonus, ist aber nicht immer kostenfrei. Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Es gibt zwei Modelle fürs Dienstrad, die steuerlich sehr unterschiedlich sind.
1. Fahrradüberlassung zusätzlich zum Gehalt
Wichtig ist, dass die Vereinbarung arbeitsvertraglich klar geregelt ist.
2. Leasing (z. B. Jobrad) – Entgeltumwandlung
Bei Detailfragen wenden Sie sich gerne an Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater.