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Steuern / Lohnsteuer
Lohnsteuerermäßigung vorab kann sich lohnen!
Wer hohe absehbare Kosten hat, kann sich schon während des Jahres weniger Lohnsteuer abziehen lassen. Das geht über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt.
Ersparnis bringt das vor allem bei:
- langem Arbeitsweg (hohe Entfernungspauschale),
- hohen Werbungskosten,
- Sonderausgaben,
- Handwerker- und haushaltsnahen Dienstleistungen,
- außergewöhnlichen Belastungen.
Bei Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wird ein Freibetrag erst dann berücksichtigt, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen den Arbeitnehmerpauschbetrag um 600 Euro überschreiten.
Seit dem 01.01.2026 gilt eine erhöhte Entfernungspauschale. Fahrten zur Arbeit werden seitdem mit 38 statt 30 Cent je einfachem Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt. Bei der Lohnsteuerermäßigung wird der neue Satz aber nur dann angewendet, wenn ein neuer Antrag vorliegt.
Hinweis
Wer Freibeträge eintragen lässt, muss für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben! Ihre Steuerberaterin/Ihr Steuerberater können Detailfragen klären.
Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.