Ab 2026: Digitale Steuerbescheide

Mittwoch, 22.10.25

Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme.

Bereits im Herbst 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag Neuerungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf. Ziel sei es, die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens voranzutreiben. Die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) beschlossenen Änderungen schaute sich der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) genauer an.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.