Mittwoch, 30.09.26
Das Finanzgericht Köln hat sich mit der Frage befasst, ab wann Erstattungsbeträge für einbehaltene Kapitalertragsteuer zu verzinsen sind. Im Streitfall hatte eine niederländische Gesellschaft rechtzeitig eine Freistellungsbescheinigung beantragt. Die Behörde erteilte diese jedoch nicht, weil sie weitere Nachweise zu einer später vom Europäischen Gerichtshof als unionsrechtswidrig eingestuften Vorschrift verlangte. Nach
Mittwoch, 30.09.26
Das Urteil betrifft die Frage, ob ein Insolvenzverwalter vom Finanzamt Auskunft über Zahlungen des Insolvenzschuldners und über den Zeitpunkt der Kenntnis finanzieller Schwierigkeiten verlangen kann. Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts darf ein Insolvenzverwalter das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO nicht für Steuerdaten des Insolvenzschuldners geltend machen (Az. 12 K 245/25).
Freitag, 25.09.26
Das Bundesfinanzministerium hat die Statistik zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen erneut die Bedeutung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens: Von den rund 4,4 Millionen erledigten Einsprüchen wurden lediglich 16,9 Prozent durch eine förmliche Einspruchsentscheidung abgeschlossen. Der Großteil der Verfahren erledigte sich bereits im Einspruchsverfahren. So
Donnerstag, 24.09.26
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass rückständige Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten nicht nach den Vorschriften der Abgabenordnung über die Aufteilung von Steuerschulden aufgeteilt werden kann, weil insoweit keine Gesamtschuldnerschaft der Ehegatten besteht (Az. 1 K 917/24 Ki). Im Streitfall gehörte die Klägerin der evangelischen Kirche an, ihr Ehemann der römisch-katholischen Kirche.
Donnerstag, 24.09.26
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass rückständige Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten nicht nach den Vorschriften der Abgabenordnung über die Aufteilung von Steuerschulden aufgeteilt werden kann, weil insoweit keine Gesamtschuldnerschaft der Ehegatten besteht (Az. 1 K 917/24 Ki). Im Streitfall gehörte die Klägerin der evangelischen Kirche an, ihr Ehemann der römisch-katholischen Kirche.
Freitag, 18.09.26
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu der Frage Stellung genommen, ob nicht verrechenbare Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zu einer abweichenden Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen führen können. Dies bejahte das Finanzgericht im zweiten Rechtsgang, ermittelte unter Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums eine maximale Steuerbelastung und setzte in dieser Höhe die Einkommensteuer für die
Dienstag, 08.09.26
Wer ein Unternehmen gründet, benötigt eine Steuernummer unter anderem für die Rechnungsstellung, die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie verschiedene steuerliche Meldungen. Künftig soll die Vergabe der Steuernummer in Thüringen bei Unternehmensgründungen innerhalb von 15 Arbeitstagen erfolgen, sofern die erforderlichen Unterlagen (ausgefüllter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) vollständig vorliegen. Die Thüringer Steuerverwaltung und
Montag, 31.08.26
Der Bundesfinanzhof hat über die örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in einem Kindergeldverfahren entschieden, bei dem ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht (Az. III S 15/26). Im konkreten Fall war ein Kindergeldanspruch ab Januar 2021 streitig. Nachdem der Kläger Klage beim Finanzgericht Sachsen erhoben hatte, hörte dieses die Beteiligten zu einer
Dienstag, 18.08.26
Bestreitet ein Erbe als Gesamtrechtsnachfolger den Zugang eines Steuerbescheids, reicht laut Bundesfinanzhof das bloße Fehlen des Bescheids in den Nachlassunterlagen nicht aus, um die gesetzliche Bekanntgabevermutung zu erschüttern. Erforderlich sind konkrete Tatsachen, die Zweifel am Zugang des Bescheids beim ursprünglichen Adressaten selbst begründen (Az. VI R 16/24). Die Klägerin war
Mittwoch, 12.08.26
Eine Vermögensstockspende kann in späteren Veranlagungszeiträumen nur abgezogen werden, wenn das noch nicht verbrauchte Spendenvolumen bereits zum Ende des Zuwendungsjahres gesondert festgestellt wurde. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich der Betrag, der im Einkommensteuerbescheid des Zuwendungsjahres als abziehbare Sonderausgabe ausgewiesen ist. Eine eigenständige Prüfung im Feststellungsverfahren findet nicht statt. So entschied der
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