Jahresabschlüsse von Unternehmen: Vorsicht bei „Fake-Zahlungsaufforderungen“

Montag, 18.05.26

Bundeszentralamt für Steuern und Bundesamt für Justiz warnen immer wieder vor betrügerischen E-Mails mit Zahlungsaufforderungen. Unternehmen hätten angeblich ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht und sollten jetzt an die angegebene Bankverbindung überweisen. Tun Sie es nicht! Klicken Sie nicht auf irgendwelche Links! Öffnen Sie keine Anhänge! Auch, wenn viel Druck gemacht wird.

Richtig ist:

Betrüger nutzen jedoch scheinbar oft das Halbwissen über die Pflichten und die Sanktionen aus. Verbreitet sind betrügerische Zahlungsaufforderungen wegen einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger – offenbar mit dem Absender „Bundesamt der Justiz“, manchmal auch mit Bußgeld-Androhung.

Wenden Sie sich an Spezialisten in Sachen Rechnungslegung – und damit auch für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. Steuerberater veranlassen dann auch, dass man ggf. eine Rechnung von der zuständigen Behörde bekommt. Wenn eine Rechnung von einer dubiosen Quelle kommt, ist es im Zweifel besser, nachzufragen.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.