Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten soll ausgeweitet werden

Freitag, 24.07.26

Weil der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten ausgeweitet werden soll, hat die Bundesregierung dazu den Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (im Folgenden: Zusatzvereinbarung) eingebracht.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist es zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen.

Die Zusatzvereinbarung soll den bestehenden automatischen Austausch unter anderem auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren, erweitern.

Den Regierungsentwurf finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages.

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