Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern

Dienstag, 28.07.26

Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern wurden die entsprechenden Vordruckmuster vom Bundesministerium der Finanzen an die aktuelle Rechtslage angepasst und neu bekanntgegeben (Az. III C 3 – S 7532/00030/011/043).

Die Vordruckmuster gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2026. Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

Das Schreiben mit den Vordruckmustern finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.