Mittwoch, 23.09.26
Immer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Im Urteilsfall hatte das Finanzgericht München zu entscheiden, ob eine Gästekarte als Einzweck- oder Mehrzweckgutschein anzuordnen ist (Az. 5 K 1392/22).
Montag, 14.09.26
Immer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. In einem schwedischen Ausgangsverfahren hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu klären, ob Punkte, die im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen an
Montag, 07.09.26
Eine Gästekarte, die zur kostenlosen Nutzung verschiedener touristischer Leistungen berechtigt, kann nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg als Mehrzweck-Gutschein einzuordnen sein. Zahlt der Betreiber der Gästekarte die Leistungserbringer für die von den Gästen in Anspruch genommenen Leistungen, steht ihm daraus kein Vorsteuerabzug zu (Az. 14 K 2134/23). Eine GmbH bot eine
Donnerstag, 03.09.26
Immer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Bei diversen Kunden- und Bonuskartensystemen erhalten Kunden beim Einkauf bei Partnerunternehmen Bonuspunkte (ca. 1 Punkt = 1 Cent), die sie später
Montag, 31.08.26
Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob allein die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss eines Kantinennutzungsvertrages ein ausreichendes unternehmerisches Interesse begründet, sodass eine unentgeltliche Wertabgabe in Form der arbeitnehmerseitigen Nutzungsmöglichkeit einer Betriebskantine zu den im Entleihbetrieb geltenden Konditionen ausgeschlossen ist (Az. V R 1/25). Im Streitfall begehrte
Mittwoch, 19.08.26
Immer mehr Unternehmen führen selbst entwickelte Kundenbindungs- und Treueprogramme ein. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung ist oft unklar. In einer vierteiligen Serie wird die Verwaltungsauffassung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet. Grundsätzlich unterliegen in Deutschland nur Lieferungen und sonstige Leistungen der Umsatzsteuer, die gegen Entgelt ausgeführt werden. Treuepunkte werden meist beim Kauf
Mittwoch, 05.08.26
Das Finanzgericht Köln hat zu einer rückwirkend berichtigungsfähigen Rechnung Stellung genommen (Az. 9 K 1891/22). Im konkreten Fall hatte die Klägerin aus monatlichen Rechnungen eines Geschäftspartners in den Streitjahren 2005 und 2006 die Vorsteuer geltend gemacht. Diese Rechnungen enthielten zwar die jeweiligen Beträge, den Ausweis der Umsatzsteuer und den Hinweis
Montag, 03.08.26
Bezieht ein Unternehmer Beratungsleistungen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen, die aus einer geplanten unternehmerischen Tätigkeit resultieren, berechtigen die hierfür anfallenden Vorsteuerbeträge zum Vorsteuerabzug. Dies gilt laut Bundesfinanzhof auch dann, wenn die beabsichtigte Geschäftstätigkeit letztlich nicht aufgenommen wurde (Az. V R 15/24). Die Klägerin, eine GmbH, hatte mit einem Auftraggeber einen langfristigen Betreibervertrag
Dienstag, 28.07.26
Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern wurden die entsprechenden Vordruckmuster vom Bundesministerium der Finanzen an die aktuelle Rechtslage angepasst und neu bekanntgegeben (Az. III C 3 – S 7532/00030/011/043). Die Vordruckmuster gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2026. Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Das Schreiben mit
Donnerstag, 16.07.26
Teil 2: Nicht jede Leistung rund um eine Photovoltaikanlage unterliegt dem Nullsteuersatz. In der Praxis sind wichtige Abgrenzungen zu beachten. Welche Fehler häufig auftreten und welche steuerlichen Folgen sie haben, erfahren Sie hier. In Teil 1 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes sowie die Anforderungen an Betreiber,
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