Mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung kann die Finanzverwaltung gezielt umsatzsteuerliche Sachverhalte eines Unternehmens überprüfen. Anders als bei einer allgemeinen Betriebsprüfung steht dabei ausschließlich die Umsatzsteuer im Mittelpunkt. Die Prüfung kann sich auf bestimmte Besteuerungs- oder Voranmeldungszeiträume sowie einzelne Sachverhalte, beispielsweise den Vorsteuerabzug oder steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze, beschränken.
Das Bundesfinanzministerium hat drei aktualisierte Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung veröffentlicht. Sie begleiten verschiedene Stadien des Prüfungsverfahrens
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden mittlerweile häufig durchgeführt. Allein 2025 erfolgten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums rund 65.000 Prüfungen.