Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze für Online-Bestellungen ab 01.07.2026

Montag, 29.06.26

Ab dem 01.07.2026 entfällt für Online-Bestellungen aus Drittländern in der EU die bislang in der ZollbefreiungsVO vorgesehene Einfuhrabgabenfreiheit für Waren in Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro vollständig.

Stattdessen wird ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie (d. h., je angemeldete Position der Zollanmeldung) erhoben, wenn

enthalten sind.

Die Regelung gilt zunächst befristet bis 2028.

Beispiel „Pro Warenkategorie“ Für zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen, die in einer Sendung sind und jeweils der gleichen Tarifierung unterliegen, fällt ein Pauschalzoll von insgesamt 9 Euro an.

Zu den mindestens 3 Euro Zoll kommen auch Einfuhrumsatzsteuer (die auf den Gesamtbetrag aus Warenwert und Zoll berechnet wird) und Servicegebühren der Paketdienste hinzu. Im Hinblick auf Rücksendungen werden die gezahlten Zollbeträge nicht automatisch erstattet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Generalzolldirektion.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.