Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung: Anpassungen an EU-Zollrecht und höhere Freigrenzen

Donnerstag, 20.08.26

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 12.08.2026 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der nationale Zollvorschriften an geändertes EU-Zollrecht anpasst, Gebühren der Zollverwaltung aktualisiert und die Einreisefreigrenze für bestimmte Personengruppen von 90 auf 120 Euro anhebt („Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und weiterer Vorschriften“).

Aufgrund zahlreicher Änderungen des europäischen Zollrechts in den letzten Jahren sowie des Inkrafttretens des Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften besteht überwiegend redaktioneller Anpassungsbedarf hinsichtlich nationaler Verordnungen. Betroffen sind u. a. die Zollverordnung, die Truppenzollverordnung sowie die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung.

Neben diesen überwiegend redaktionellen Anpassungen sieht der Verordnungsentwurf auch praktische Änderungen für Bürger und Unternehmen vor. So sollen die Gebühren für Dienstleistungen der Zollverwaltung in der Zollkostenverordnung auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung aktualisiert werden.

Darüber hinaus sollen aufgrund der allgemeinen Preisentwicklungen die derzeit für bestimmte Personengruppen – z. B. für fliegendes Personal, Bewohner grenznaher Regionen – vorgesehenen beschränkten Einreisefreimengen, welche zuletzt im Jahr 2008 angepasst wurden, von 90 Euro auf 120 Euro erhöht werden.

Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind Änderungen noch möglich.

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