Statistik zur Einspruchsbearbeitung für 2025

Freitag, 25.09.26

Das Bundesfinanzministerium hat die Statistik zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen erneut die Bedeutung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens: Von den rund 4,4 Millionen erledigten Einsprüchen wurden lediglich 16,9 Prozent durch eine förmliche Einspruchsentscheidung abgeschlossen.

Der Großteil der Verfahren erledigte sich bereits im Einspruchsverfahren. So entfielen 63,1 Prozent der Erledigungen auf Abhilfen und 17,1 Prozent auf Rücknahmen der Einsprüche durch die Steuerpflichtigen.

Auch die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen blieb gering. Im Jahr 2025 wurden 45.778 Klagen gegen Finanzämter erhoben. Dies entspricht lediglich rund 1,0 Prozent der insgesamt erledigten Einsprüche. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums bestätigt die Statistik damit die hohe “Filterwirkung” des Einspruchsverfahrens, das zur Entlastung der Finanzgerichte beiträgt.

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