Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze sowie des Midijob-Übergangsbereichs ab 01.01.2026

Mittwoch, 17.12.25

Im Juni 2025 hatte die unabhängige Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden.

Somit beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ab dem 01.01.2026 13,90 Euro brutto in der Stunde (2025: 12,82 Euro/Stunde). Damit verbunden steigen ab dem 01.01.2026 die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs:

Hinweis für Midijobber: Wenn der durchschnittliche monatliche Verdienst im Jahr 2026 bis 603 Euro bleibt, verlieren Midijobber ihren Status als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und gelten dann als Minijobber. Möchten Midijobber weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben, müssen sie ihre Arbeitszeit und ihren monatlichen Verdienst im Jahr 2026 entsprechend anpassen und über 603 Euro im Monat verdienen.

Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro brutto in der Stunde steigen. Das Bundeskabinett hat den Weg für die Erhöhung in zwei Stufen (2026 und 2027) freigemacht bzw. die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

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