Donnerstag, 01.10.26
Das Oberlandesgericht Schleswig hat klargestellt, dass ein Landwirt für Schäden nach dem Ausbruch seiner Rinderherde nicht haftet, wenn die Weide ordnungsgemäß gesichert und regelmäßig kontrolliert wurde (Az. 7 U 65/26). Im konkreten Fall kam es nach dem Ausbruch einer Rinderherde zu erheblichen Flurschäden: Die Herde zertrampelte die circa 1.700 qm
Donnerstag, 01.10.26
Das Landgericht Heilbronn hat ein erstinstanzliches klageabweisendes Urteil des Amtsgerichts Heilbronn aufgehoben und der Klägerin Recht gegeben. Sie kann von der Fluggesellschaft bestimmte Gebühren und Steuern zurückfordern, die wegen eines nicht angetretenen Fluges gar nicht angefallen sind. Solche sog. unverbrauchten Flugnebenkosten können zum Beispiel die Luftverkehrsabgabe, Passagiergebühren, Sicherheitsgebühren und andere
Mittwoch, 30.09.26
Der Bundesgerichtshof entschied, dass es zulässig sein kann, in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehrheitlich die Anbringung eines großformatigen Streetart-Gemäldes („Mural“) auf einer zur Wohnanlage gehörenden Hochhausfassade zu beschließen (Az. V ZR 165/25). Im konkreten Fall ging es um ein stadtweites Street-Art-Projekt des Vereins „Urbaner Kunstraum Wuppertal – UKW “. Der
Mittwoch, 30.09.26
Wer mit dem Rennrad auf einem Wirtschaftsweg an einem Kleinkind vorbeifährt, muss seine Geschwindigkeit so anpassen, dass er jederzeit auf unvorhersehbare Bewegungen reagieren kann. Kommt es infolge einer plötzlichen Richtungsänderung des Kindes zu einem Bremsmanöver und anschließend zu einem Sturz des Radfahrers, haftet die Aufsichtsperson nicht zwangsläufig. Das hat das
Dienstag, 29.09.26
Das Landgericht Flensburg entschied in einem rechtskräftigen Urteil, dass durch einen WhatsApp-Austausch ein verbindlicher Vertrag über einen DJ-Auftritt zustande gekommen war und der DJ nach seiner kurzfristigen Absage die Mehrkosten für einen Ersatz-DJ ersetzen muss, soweit diese die ursprünglich vereinbarte Leistung betrafen (Az. 1 S 55/25). Im Streitfall plante ein
Dienstag, 29.09.26
Die neuen Regeln zur Haftung bei Unfällen mit elektrischen Tret- und Stehrollern (sog. E-Scooter) haben am 25.09.2026 den Bundesrat passiert. Das bedeutet, dass u. a. auch die Halter von E-Scootern – etwa Verleihfirmen – künftig für Schäden aufkommen müssen. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am
Montag, 28.09.26
Mit einem neuen Maßnahmenpaket will die Bundesregierung organisierten Missbrauch von Sozialleistungen konsequenter verfolgen. Der vom Kabinett beschlossene Zehn-Punkte-Plan sieht unter anderem einen erleichterten Datenaustausch zwischen Behörden vor, damit Missbrauch schneller erkannt und geahndet werden kann. Bereits eingeführte Regelungen wie die Arbeitgeberhaftung bei Verdacht auf Schwarzarbeit sowie Anzeigepflichten der Jobcenter gegenüber
Montag, 28.09.26
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied in einem nicht rechtskräftigen Urteil, dass ein Online-Kaufvertrag über ein Elektroauto wirksam bleibt, auch wenn der abschließende Button lediglich mit „Bestellen“ statt mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet war (Az. 9 U 76/25). Im Streitfall bestellte ein Verbraucher im Online-Shop des beklagten Autoherstellers ein Elektroauto für
Freitag, 25.09.26
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied in einem nicht rechtskräftigen Urteil, dass ein für eine einzelne Filmszene engagierter Stuntman selbstständig tätig ist, also nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er aufgrund betrieblicher Investitionen im Vorfeld des Einsatzes ein relevantes unternehmerisches Risiko trägt (Az. L 14 BA 11/24). Im konkreten Fall übernahm die klagende Stuntproduktionsfirma
Freitag, 25.09.26
Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf eine Corona-Soforthilfe aus dem Förderprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbstständige, wenn sich der bei Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass im Nachhinein nicht verwirklicht. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und die Klage eines Unternehmens gegen die Rückforderung einer bereits ausgezahlten Soforthilfe abgewiesen (Az. 2 K 29/26.KO). Die
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