Montag, 28.09.26
Mit einem neuen Maßnahmenpaket will die Bundesregierung organisierten Missbrauch von Sozialleistungen konsequenter verfolgen. Der vom Kabinett beschlossene Zehn-Punkte-Plan sieht unter anderem einen erleichterten Datenaustausch zwischen Behörden vor, damit Missbrauch schneller erkannt und geahndet werden kann. Bereits eingeführte Regelungen wie die Arbeitgeberhaftung bei Verdacht auf Schwarzarbeit sowie Anzeigepflichten der Jobcenter gegenüber
Freitag, 25.09.26
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied in einem nicht rechtskräftigen Urteil, dass ein für eine einzelne Filmszene engagierter Stuntman selbstständig tätig ist, also nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er aufgrund betrieblicher Investitionen im Vorfeld des Einsatzes ein relevantes unternehmerisches Risiko trägt (Az. L 14 BA 11/24). Im konkreten Fall übernahm die klagende Stuntproduktionsfirma
Donnerstag, 24.09.26
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.09.2026 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2027 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2025 beträgt 4,38 Prozent. Wegen der guten Lohnentwicklung im Jahr 2025 steigen alle Rechengrößen. Zudem sind die Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung entsprechend der
Donnerstag, 24.09.26
Das Arbeitsgericht Nordhausen entschied, dass der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer eines Jahres eine personenbedingte Kündigung sozial rechtfertigen kann, wenn die Tätigkeit ohne das eigene Führen eines Fahrzeugs nicht erbracht werden kann und keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber besteht (Az. 3 Ca 1094/25). Im Streitfall war
Donnerstag, 24.09.26
Das Arbeitsgericht Nordhausen entschied, dass der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer eines Jahres eine personenbedingte Kündigung sozial rechtfertigen kann, wenn die Tätigkeit ohne das eigene Führen eines Fahrzeugs nicht erbracht werden kann und keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber besteht (Az. 3 Ca 1094/25). Im Streitfall war
Mittwoch, 23.09.26
Das Sozialgericht Leipzig hat mit einem Eilbeschluss entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte nach einer Gesetzesänderung keinen Anspruch mehr auf Versorgung mit Cannabisblüten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Wegen einer Gesetzesänderung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden Cannabisblüten aus § 31 Abs. 6 SGB V gestrichen. Künftig ist nur noch Cannabis in Form
Donnerstag, 17.09.26
Ein Bewerber, der im Stellenbesetzungsverfahren unzulässig im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) benachteiligt wurde und der ohne die Benachteiligung eingestellt worden wäre, kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG Ersatz eines ihm entstandenen Schadens wegen entgangenen Arbeitsentgelts verlangen. Das Bundesarbeitsgericht stellt jedoch klar, dass ein wegen Altersdiskriminierung bei
Donnerstag, 17.09.26
Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Abgabesatz beträgt derzeit 4,9 Prozent (Jahr 2026) und wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Ab dem 01.01.2027 beträgt der Abgabesatz gem. „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027“ dann 5,0 Prozent. Die „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027“
Freitag, 04.09.26
Das Arbeitsgericht Siegburg hat einer Ärztin die Weitergabe von Gesundheitsdaten eines Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe untersagt und ihm Schadensersatz zugesprochen (Az. 1 Ca 1741/25). Das Arbeitsgericht Siegburg hat der Klage eines Arztes in Weiterbildung gegen eine Kollegin weitgehend stattgegeben. Die Stationsärztin hatte in einer Chatgruppe mit mehreren Ärzten Diagnosen des
Donnerstag, 03.09.26
Kann eine Arbeitnehmerin ihre arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit vollumfänglich ausüben und ist lediglich ihre Einsetzbarkeit für zusätzliche Dienste eingeschränkt, liegt laut Landessozialgericht Baden-Württemberg keine Arbeitsunfähigkeit vor. Finanzielle Nachteile durch entfallende Zuschläge ändern daran nichts (Az. L 10 U 135/25). Eine Assistenzärztin hatte sich während ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Coronavirus infiziert.
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