Im Bundeskabinett beschlossen: Maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld gilt weiter

Freitag, 19.12.25

Aktuell beträgt die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld 24 Monate. Die geltende Regelung läuft jedoch zum 31.12.2025 aus. Deshalb hat das Bundeskabinett am 17.12.2025 die sog. Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (4. KugBeV) beschlossen. Mit dieser Verordnung beträgt die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld weiterhin 24 Monate. Betroffene Unternehmen haben somit Planungssicherheit bis zum 31.12.2026. Danach soll wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten gelten.

Mit der nun beschlossenen Verordnung hält die Bundesregierung an der Verlängerung fest. Betriebe mit einer Bezugsdauer von derzeit zwölf Monaten und mehr können somit Kurzarbeit über den 31.12.2025 hinaus fortführen.

Kurzarbeit bietet eine Alternative zu Entlassungen und trägt zur Absicherung der Arbeitskräfte bei: Die Beschäftigten behalten ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommensverlust wird teilweise kompensiert. Kinderlose Beschäftigte erhalten 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts und Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Betroffene Unternehmen können ihre eingearbeitete Belegschaft halten und sobald sich die wirtschaftliche Situation verbessert, können Unternehmen die Produktion schnell hochfahren. Die Zeit des Arbeitsausfalls kann beispielsweise zur Weiterbildung genutzt werden.

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