Im Dezember 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen. Mit ihm sollen Vorgaben der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regeln über die sog. Produkthaftung auf Software ausgeweitet werden. D. h., wer durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet, soll es künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz zu erlangen.
Die sog. Produkthaftung regelt die Haftung des Herstellers von fehlerhaften Produkten für Sachschäden und für Körperverletzungen, die auf den Fehler des Produkts zurückzuführen sind. Künftig sollen diese Regeln generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden (z. B. bei Unfällen mit autonom fahrenden Fahrzeugen).
Darüber hinaus soll es einfacher werden, Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gerichtlich durchzusetzen. Beispielsweise soll es Beweiserleichterungen für geschädigte Personen geben. Zudem sollen Geschädigte unter gewissen Voraussetzungen neben den Produktherstellern auch die Betreiber von Online-Plattformen in Anspruch nehmen können.
Folgende wesentliche Änderungen sind vorgesehen:
Die europäischen Vorgaben sind bis zum 09.12.2026 in nationales Recht umzusetzen. Da es sich um eine „vollharmonisierende Richtlinie“ handelt, sind im Anwendungsbereich der Richtlinie keine weitergehenden nationalen Regelungen zulässig.