Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt Anpassungen des sozialen Mietrechts vor, um dem rapiden Anstieg der Mieten entgegenzuwirken und den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht einen Deckel für die Steigerung von Indexmieten vor: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten maximal 3,5 Prozent im Jahr steigen dürfen.
Für Mieter bringt der Entwurf insbesondere:
Für Vermieter bedeutet der Entwurf:
Insgesamt soll das Gesetz Mietsteigerungen begrenzen, Umgehungen der Mietpreisbremse erschweren und zugleich praktikable Rahmenbedingungen für Vermieter erhalten. Das Verfahren befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess.