Mehr Fairness beim Versorgungsausgleich nach der Scheidung

Donnerstag, 23.04.26

Ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 22.04.2026 auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen hat, sieht vor, den Versorgungsausgleich gezielt zu reformieren, indem künftig vergessene oder verschwiegene Rentenansprüche nachträglich zwischen geschiedenen Ehepartnern ausgeglichen werden können und weitere Anpassungen die Teilhabegerechtigkeit sowie die Altersversorgung insgesamt stärken sollen.

Bei dem Versorgungsausgleich werden im Rahmen der Scheidung die Rentenansprüche aus der Ehezeit hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele des Versorgungsausgleichs – eine faire Teilhabe beider Eheleute an den in der Zeit der Ehe erworbenen Rentenansprüchen – auch wirklich erreicht werden.

Folgende Änderungen werden u. a. vorgeschlagen:

Es handelt sich um einen Regierungsentwurf, das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet. Daher können sich noch Änderungen ergeben.

Der Versorgungsausgleich ist Bestandteil jeder Scheidung. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch, der während der Ehezeit erworben wurde, hälftig aufgeteilt. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten- und Pensionsansprüche.

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