Die EU-Kommission hat drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet:
In Nordrhein-Westfalen gilt für bestimmte Handwerker bei Bauanträgen für kleinere Gebäude die Voraussetzung, dass sie in diesem Bundesland wohnhaft, niedergelassen oder beschäftigt sein müssen. Nach Auffassung der EU-Kommission schränkt dies den freien Dienstleistungsverkehr unzulässig ein.
Nach Auffassung der EU-Kommission benachteiligt der deutsche Investitionsabzugsbetrag grenzüberschreitende Investitionen, da steuerliche Vorteile entfallen, wenn Wirtschaftsgüter im EU-/EWR-Ausland genutzt werden.
Deutschland hat – wie mehrere andere Mitgliedstaaten – bislang keine nationalen Sanktionsregelungen zur EU-Verordnung „ReFuelEU Aviation“ erlassen.
Deutschland wurde jeweils mit einem Aufforderungsschreiben zur Stellungnahme binnen zwei Monaten aufgefordert. Bei ausbleibender oder unzureichender Reaktion kann die EU-Kommission weitere rechtliche Schritte einleiten.