Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab dem 01.07.2026

Freitag, 12.06.26

Gemäß § 850c ZPO gelten bei der Pfändung von Arbeitseinkommen (netto) Freigrenzen. Diese werden sich zum 01.07.2026 erhöhen.

Der monatliche unpfändbare Betrag ab dem 01.07.2026 beträgt nach

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt zu entnehmen.

Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.