Für die Waisenrente im September Nachweise einreichen

Dienstag, 25.08.26

Waisen können auch nach ihrem 18. Geburtstag weiterhin Waisenrente erhalten – etwa während einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums oder eines Freiwilligendienstes. Der Bezug ist längstens bis zum 27. Lebensjahr möglich. Auch Übergangszeiten von bis zu vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten können berücksichtigt werden.

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, versendet die Deutsche Rentenversicherung im September sog. Nachprüfungsschreiben. Die Schreiben richten sich nach der dort bereits bekannten Ausbildungsart. Die Angaben können von der Ausbildungsstätte bestätigt werden. Als Nachweis kommen alternativ beispielsweise Urkunden, Zeugnisse, Lehrverträge, Semesterbescheinigungen oder amtliche Bescheinigungen infrage. Die Unterlagen können per Post oder online bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.

Sobald alle erforderlichen Nachweise vorliegen, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob die Waisenrente weitergezahlt werden kann. Über das Ergebnis erhalten die Betroffenen einen Bescheid.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.