Tarifliche Überlastquote berücksichtigt auch nicht tarifgebundene Beschäftigte

Donnerstag, 27.08.26

Bei der Berechnung einer tariflichen Überlastquote können auch nicht tarifgebundene Beschäftigte mitgezählt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 9 AZR 162/25).

Ein Arbeitnehmer der Lebensmittelindustrie hatte den Abschluss eines Altersteilzeitvertrags verlangt. Sein Arbeitgeber lehnte dies mit Verweis auf die im Tarifvertrag festgelegte Überlastquote ab. Der Kläger war hingegen der Auffassung, dass bei deren Berechnung nur Beschäftigte berücksichtigt werden dürften, die ebenfalls unter den Tarifvertrag fallen.

Das Bundesarbeitsgericht folgte dieser Sichtweise nicht. Nach der Auslegung des Tarifvertrags sind auch Arbeitnehmer einzubeziehen, die nicht vom persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst werden, aber Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für Beschäftigte, deren Altersteilzeit auf anderen Vereinbarungen beruht.

Da die Überlastquote damit erfüllt war, bestand kein Anspruch auf Abschluss des begehrten Altersteilzeitvertrags. Die Revision des Klägers blieb ohne Erfolg.

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