Neue Gesellschaftsrechtsform „EU Inc.“: Details des 28. Regimes noch Gegenstand von Verhandlungen

Mittwoch, 16.09.26

Zahlreiche Einzelheiten des geplanten sog. 28. Regimes für Unternehmen in der Europäischen Union sind nach Angaben der Bundesregierung noch Gegenstand der laufenden Verhandlungen (Bundestags-Drucksachen 21/7810 und 21/7602).

Unter anderem ist die sog. EU Inc. Teil des geplanten „28. Regimes“, das Unternehmen einen einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Rahmen zusätzlich zu den 27 nationalen Rechtsordnungen bieten soll.

Die Bundesregierung unterstützt zwar den Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue Gesellschaftsrechtsform „EU Inc.“ und teilt dessen Zielsetzung, zieht bei Mitbestimmung und Insolvenzrecht aber klare Grenzen. Für deutsche Unternehmen könne ein einheitlicher Rechtsrahmen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, rechtliche und administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten im Europäischen Binnenmarkt abzubauen und diese so erleichtern. Davon könnten insbesondere Startups und Scaleups profitieren, führt die Bundesregierung weiter aus. Die „EU Inc.“ dürfe jedoch nicht dazu führen, dass beispielsweise bewährte Schutzmechanismen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht umgangen werden.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.