Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.09.2026 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2027 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2025 beträgt 4,38 Prozent. Wegen der guten Lohnentwicklung im Jahr 2025 steigen alle Rechengrößen. Zudem sind die Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über die Lohnentwicklung hinaus zusätzlich um 300 Euro pro Monat anzuheben.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden. Anschließend bedarf sie der Zustimmung des Bundesrats. Die Verordnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2027 nach gesetzlichen Regelungen neu bestimmt. Danach muss die Bundesregierung jedes Jahr die Sozialversicherungsrechengrößen gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortschreiben. Dadurch wird sichergestellt, dass sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.