Aktionsplan gegen den Missbrauch von Sozialleistungen

Montag, 28.09.26

Mit einem neuen Maßnahmenpaket will die Bundesregierung organisierten Missbrauch von Sozialleistungen konsequenter verfolgen. Der vom Kabinett beschlossene Zehn-Punkte-Plan sieht unter anderem einen erleichterten Datenaustausch zwischen Behörden vor, damit Missbrauch schneller erkannt und geahndet werden kann. Bereits eingeführte Regelungen wie die Arbeitgeberhaftung bei Verdacht auf Schwarzarbeit sowie Anzeigepflichten der Jobcenter gegenüber dem Zoll sollen ausgeweitet werden.

Geplant ist zudem, die Arbeitgeberhaftung auch in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit einzuführen. Weitere Maßnahmen betreffen ein erleichtertes Vorgehen gegen sog. Schrottimmobilien, den Ausschluss per Haftbefehl gesuchter Personen von Leistungen der Grundsicherung sowie eine stärkere strafrechtliche Verfolgung der Hintermänner organisierter Missbrauchsstrukturen. Betroffene Arbeitnehmer sowie Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sollen durch Informations-, Hilfe- und Beratungsangebote unterstützt werden. Zudem will sich die Bundesregierung für eine Überprüfung der europäischen Freizügigkeitsregeln einsetzen.

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