Neue Haftungsregeln für E-Scooter

Dienstag, 29.09.26

Die neuen Regeln zur Haftung bei Unfällen mit elektrischen Tret- und Stehrollern (sog. E-Scooter) haben am 25.09.2026 den Bundesrat passiert. Das bedeutet, dass u. a. auch die Halter von E-Scootern – etwa Verleihfirmen – künftig für Schäden aufkommen müssen.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Dann gelten für E-Scooter die gleichen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Bei einem Unfall haftet dann nicht mehr nur der Fahrer, wenn er diesen verschuldet hat, sondern – unabhängig von einem Verschulden – auch der Halter des Fahrzeugs. Bislang ist die Halterhaftung für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ausgeschlossen. Künftig gilt diese Ausnahme jedoch nicht mehr für E-Scooter.

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