Minijobs 2027: Mindestlohn und Verdienstgrenze steigen

Donnerstag, 22.10.26

Zum 1. Januar 2027 ändern sich wichtige Werte für Minijobs. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs.

Ab 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro monatlich bzw. 7.596 Euro jährlich. Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Grundlage der Berechnung sind zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Trotz der Erhöhung bleibt bei Zahlung des Mindestlohns eine Arbeitszeit von rund 43 Stunden im Monat möglich. Wird ein höherer Stundenlohn gezahlt, reduziert sich die mögliche Arbeitszeit entsprechend.

Für bestehende und neue Minijobs sollten ab Januar 2027 insbesondere Stundenlohn, Arbeitszeit und voraussichtlicher Jahresverdienst sowie gegebenenfalls weitere zum Verdienst zählende Zahlungen überprüft werden. So kann sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für einen Minijob weiterhin erfüllt sind.

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.