Fragen zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks dem EuGH vorgelegt

Freitag, 30.10.26

Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren über die Haftung eines sozialen Netzwerks ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sechs Fragen zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für rechtswidrige, von seinen Nutzern eingestellte Inhalte vorgelegt.

Damit will der Bundesgerichtshof klären lassen, unter welchen Voraussetzungen Betreiber sozialer Netzwerke für rechtswidrige Nutzerbeiträge haften, welche Prüf- und Löschpflichten sie treffen und ob Betroffene Schadenersatz verlangen können (Az. VI ZR 64/24).

Der EuGH soll unter anderem entscheiden, ob der Betreiber einer Plattform für ein soziales Netzwerk, das dem Meinungs- und Informationsaustausch seiner Nutzer dient und sich darauf beschränkt, nutzergenerierte Informationen zu speichern und anderen Nutzern zugänglich zu machen, ohne zuvor von deren Inhalt Kenntnis genommen oder eine inhaltlich-redaktionelle Kontrolle durchgeführt zu haben, uneingeschränkt datenschutzrechtlich verantwortlich ist (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

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