Der Rat der EU hat eine Richtlinie endgültig gebilligt, mit der der bestehende Rahmen für die alternative Streitbeilegung (AS) aktualisiert, vereinfacht und verbessert wird. Damit soll die außergerichtliche Klärung von Verbraucherstreitigkeiten einfacher, digitaler und grenzüberschreitend möglich werden.
Unter bestimmten Bedingungen wird die alternative Streitbeilegung auch bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern in der EU und Unternehmern aus Drittländern zur Verfügung stehen. Unternehmer sind künftig verpflichtet, innerhalb von 20 Tagen zu antworten, nachdem sie von einer AS-Stelle kontaktiert wurden. Durch die neue Richtlinie werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an AS-Verfahren zu fördern.
Die EU-Kommission wird ein benutzerfreundliches, mehrsprachiges IT-Tool entwickeln und unterhalten, um die Nutzung der alternativen Streitbeilegung bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten zu erleichtern.
Die Billigung des Standpunkts in erster Lesung war der letzte Schritt im Annahmeverfahren des Rates. Allerdings muss der Wortlaut noch auf einer Plenartagung des Europäischen Parlaments gebilligt werden. Sobald die EU-Richtlinie angenommen wurde, tritt sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 26 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, und die Vorschriften erlangen 32 Monate nach Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt Gültigkeit.
Zwischen Händlern und Verbrauchern können zu klärende Streitigkeiten entstehen (z. B. wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht rechtzeitig oder in keinem guten Zustand geliefert wird oder wenn der Verbraucher nicht den vollen Kaufpreis gezahlt hat). Die gerichtliche Beilegung eines Streits kann langwierig sein und bringt die Einbeziehung von Anwälten sowie erhebliche Verfahrenskosten mit sich. Jedoch gibt es alternative Lösungen für die Probleme, ohne vor Gericht zu gehen. So werden in der EU jährlich nur 300.000 Streitigkeiten im Rahmen von AS-Verfahren beigelegt. Die europäischen Rechtsvorschriften zur Regulierung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen für Verbraucher wurden seit 2013 nicht geändert.