Freitag, 25.09.26
Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf eine Corona-Soforthilfe aus dem Förderprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbstständige, wenn sich der bei Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass im Nachhinein nicht verwirklicht. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und die Klage eines Unternehmens gegen die Rückforderung einer bereits ausgezahlten Soforthilfe abgewiesen (Az. 2 K 29/26.KO). Die
Freitag, 25.09.26
Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf eine Corona-Soforthilfe aus dem Förderprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbstständige, wenn sich der bei Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass im Nachhinein nicht verwirklicht. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und die Klage eines Unternehmens gegen die Rückforderung einer bereits ausgezahlten Soforthilfe abgewiesen (Az. 2 K 29/26.KO). Die
Montag, 21.09.26
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein Schulleiter, der über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst verrichtet, weil er dies zur ordnungsgemäßen Bewältigung seiner Aufgaben für erforderlich hält, keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für rechtswidrige Zuvielarbeit hat (Az. 2 C 19.25). Im Streitfall war der Kläger bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand
Montag, 21.09.26
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der im Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz (Art. 99a Abs. 3 Satz 1 BayBeamtVG) vorgesehene Abschlag von 15 Prozent bei der Versorgungsabfindung nach einem Wechsel in einen Mitgliedstaat oder zu einer Institution der Europäischen Union mit Unionsrecht unvereinbar ist. Die Norm bleibt daher insoweit unangewendet (Az. 2 C 10.25).
Mittwoch, 16.09.26
Im Streitfall hatten die Betreiber eines mobilen Hüpfburgparks auf einem Berliner Platz bestimmte Bedingungen ihrer straßenrechtlichen Erlaubnis nicht erfüllt. Unter anderem fehlte die erforderliche immissionsschutzrechtliche Ausnahmezulassung. Zudem wurde ein vorgeschriebenes Pflasterprotokoll nicht vorgelegt. Nachdem sich Anwohner, darunter eine benachbarte Pflegeeinrichtung, über den Lärm beschwert hatten, stellten die Behörden bei einer
Dienstag, 15.09.26
Im Streitfall vermietete eine Eigentümerin in einem Berliner Milieuschutzgebiet 15 Wohnungen für Zeiträume von drei bis zwölf Monaten möbliert und zu deutlich höheren Preisen als die ortsübliche Miete. Das Bezirksamt Neukölln untersagte die Vermietung auf Zeit, weil darin eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung gesehen wurde. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Auffassung (Az.
Freitag, 11.09.26
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage eines Bundeswehrbediensteten auf Anerkennung von Fußbeschwerden nach einem 12-Kilometer-Marsch als Dienstunfall abgewiesen, weil die Beschwerden auf bereits bestehenden Vorerkrankungen beruhten und nicht ursächlich durch den Marsch verursacht wurden (Az. 1 K 2337/25). Im konkreten Fall war der Kläger Bediensteter der Bundeswehr. Er litt an
Mittwoch, 09.09.26
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass gesundheitliche Einschränkungen einen Ausschluss von einer Klassenfahrt nur bei einer konkreten Gefährdung rechtfertigen und organisatorische Schwierigkeiten der Schule hierfür nicht ausreichen (Az. 18 L 2138/26). Eine Grundschule hatte einen neunjährigen Schüler wegen einer Herzerkrankung von einer mehrtägigen Klassenfahrt ausgeschlossen. Die Schule begründete dies mit
Mittwoch, 02.09.26
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte die Einstellung eines Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst wegen Zweifeln an dessen charakterlicher Eignung ablehnen, die sich aus einer inzwischen überdeckten Tätowierung ergeben (Az. 6 B 976/26). Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde eines Bewerbers zurückgewiesen, der zum Vorbereitungsdienst der Polizei zugelassen werden wollte. Der Mann hatte
Freitag, 28.08.26
Die Stadt Krefeld durfte für das Jahr 2025 nicht ohne sachgerechte Differenzierung einen deutlich höheren Grundsteuer-Hebesatz für Nichtwohngrundstücke als für Wohngrundstücke festsetzen. Die Regelung verstößt nach Meinung de Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, weil auch als Nichtwohngrundstücke eingestufte gemischt genutzte Grundstücke in erheblichem Umfang Wohnzwecken dienen können (Az. 5
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