Rechte von selbstständigen Frauen gestärkt: Versicherung muss auch Schwangerschaft absichern

Mittwoch, 26.11.25

Das Landgericht Hannover Versicherungen entschied, dass die Versicherung die Berufsunfähigkeit von Schwangeren absichern muss (Az. 6 O 103/24).

Geklagt hatte eine selbstständige Kosmetikerin, weil eine Versicherung bei einer Schwangerschaft nicht für ihren Ausfall als Inhaberin zahlen wollte. Bei der Versicherung besteht laut den Bedingungen für eine Inhaberausfallversicherung bei „Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung“ kein Versicherungsschutz.

Das Gericht sah darin eine Benachteiligung von Frauen und sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro zu. Frauen dürften weder durch höhere Beiträge, durch gesonderte Zusatzbeiträge noch durch den Ausschluss von Leistungen belastet werden. Die Solidargemeinschaft müsse die zusätzlichen Kosten tragen – nicht die einzelne Frau! Mutterschaft sei ein verfassungsrechtlich geschützter gesellschaftlicher Auftrag.

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