Lidls Werbung „größte Preissenkung aller Zeiten“ irreführend

Mittwoch, 25.02.26

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen Lidl wegen der Werbung zur „größten Preissenkung aller Zeiten“ geklagt und in erster Instanz vor dem Landgericht Heilbronn gewonnen (Az. 21 O 77/25 KfH). Das Gericht untersagte die Werbeaussage, denn die Werbekampagne verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Lidl hatte mit „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ geworben. Auf der Internetseite lidl.de und in Werbeanzeigen hatte der Discounter zwar plakative Werbeversprechen gemacht, bei genauerer Betrachtung blieb aber völlig unklar, welche Produkte im Preis reduziert wurden. Bei vielen Artikeln fehlte jegliche Kennzeichnung oder Transparenz. Nach Ansicht der Verbraucherschützer war das irreführend. Die Zahl umfasste auch regionale Preissenkungen, der Hinweis dazu stand versteckt in einer Fußnote. Eine klare, vollständige Liste der über 500 reduzierten Produkte legte Lidl trotz Nachfrage nicht vor.

Das Gericht untersagte die Werbeaussage, Lidl kann aber noch Berufung einlegen. Die Verbraucherzentrale sieht Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Die Werbung sei unwahr, irreführend und intransparent. In Zeiten hoher Preise bräuchten Menschen verlässliche Informationen.

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