Das Landgericht Berlin II hat Meta verboten, über die Facebook-Funktion „Freunde-Finder“ Daten von Menschen zu sammeln, die gar keinen Facebook-Account haben (Az. 15 O 569/18). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Wenn Nutzer den Freunde-Finder aktivieren, werden alle Kontakte aus dem Smartphone an Meta übertragen. So erhält der Konzern auch Daten von Personen, die Facebook bewusst nicht nutzen.
Laut Gericht betreffe das nicht nur Telefonnummern und E-Mail-Adressen, sondern auch sensible Informationen wie z. B. Beruf oder Fotos. Dafür fehle die rechtliche Grundlage, weil diese Personen nie zugestimmt haben. Für personalisierte Werbung brauche Meta zudem eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer. Die Auswertung von Aktivitäten für Werbeprofile sei nicht nötig, damit Facebook als soziales Netzwerk funktionierte. Soziale Netzwerke dürfen den Upload von Adressbüchern durch Dritte nicht als automatische Erlaubnis werten, Daten von völlig Unbeteiligten zu verarbeiten.