Kein Mitverschulden bei Sturz vor unangeleintem Chihuahua

Donnerstag, 19.03.26

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat den Halter eines unangeleinten Chihuahuas zu Schadensersatz verurteilt, nachdem eine hochschwangere Frau in einem öffentlichen Park vor dem Hund zurückwich, stürzte und sich einen Bruch am Oberarm zuzog (Az. 13 U 1961/24).

Im erstinstanzlichen Verfahren hatte das Landgericht Ansbach der Frau (Klägerin) noch ein erhebliches Mitverschulden von 80 Prozent angelastet, da sie auf einem nicht befestigten Weg wegzulaufen versuchte. Das Oberlandesgericht Nürnberg korrigierte diese Einschätzung im Berufungsverfahren grundlegend: Der Klägerin stehe Schmerzensgeld ohne Anrechnung eines Mitverschuldens zu.

Zur Begründung führten die Richter des Oberlandesgerichts aus, dass der Klägerin kein Mitverschuldensvorwurf aufgrund ihrer Flucht- und Schutzreaktion gemacht werden könne. Es habe in der konkreten Situation für sie keine Rolle gespielt, ob der unangeleinte Hund „freundlich“, mit dem Schwanz wedelnd, umhertänzelnd auf sie zugelaufen gekommen sei und ob er möglicherweise „nur spielen wollte“, da ein solches Verhalten durch einen objektiven Betrachter keineswegs sicher als nicht aggressives Verhalten eingeschätzt werden könne. Zwar könne ein Chihuahua aufgrund seiner geringen Größe bei einem Menschen in aller Regel keine schwereren Verletzungen herbeiführen, sodass hochriskante Flucht- oder Schutzmaßnahmen unverhältnismäßig seien und eine Mithaftung begründen könnten. Im konkreten Fall sei hiervon aber angesichts eines Zurückweichens der Klägerin um wenige Meter unter Betreten einer Rasenfläche in einer gepflegten Parkanlage nicht auszugehen. Auch eine mögliche Panikreaktion sei dem Fehlverhalten des Hundehalters zuzurechnen, der gegen die Anleinpflicht verstoßen habe. Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zu; schwerwiegendere Folgen, etwa für den Verlauf der Schwangerschaft, konnten nicht festgestellt werden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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