Punktprämie nur bei Spieleinsatz des Profifußballspielers?

Montag, 29.06.26

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass im Urteilsfall die vertraglich vereinbarte Nachzahlung der Punkteinsatzprämie nur für Punkte aus Spielen geschuldet ist, in denen der Profifußballspieler tatsächlich eingesetzt wurde (Az. 11 SLa 106/26).

Im Streitfall war der Kläger bei dem beklagten Fußballverein zuletzt in der 2. Bundesliga als Profifußballspieler beschäftigt. Er verlangte eine Bonuszahlung für alle Saisonpunkte seines Vereins – auch für Spiele, in denen der Zweitliga-Fußballprofi nicht auf dem Platz stand. Er war der Ansicht, dass ihm eine vertragliche Nachzahlung für sämtliche Saisonpunkte des Vereins zustehe. Sein Arbeitsvertrag sah unter der Überschrift „Punkteinsatzprämie“ verschiedene leistungsabhängige Vergütungsbestandteile vor. Der Verein leistete die Nachzahlung (31.100 Euro brutto) nur für Spiele, in denen der Profifußballer tatsächlich zum Einsatz gekommen war. Für die übrigen Punkte verlangte der Kläger weitere 21.900 Euro und argumentierte, die Nachzahlungsklausel sei nicht an seinen persönlichen Spieleinsatz geknüpft.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Zahlung einer zusätzlichen Punktprämie ab. Nach Auffassung der Richter macht die Überschrift „Punkteinsatzprämie“ bereits deutlich, dass sämtliche Zahlungen in dieser Vertragsklausel einen Spieleinsatz voraussetzten. Auch aus den Vertragsverhandlungen werde klar, dass es bei der streitigen Vertragsbestimmung darum ging, unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Punkteinsatzprämie gemäß § 4 Nr. 2 UAbs. 1 des Arbeitsvertrags zu lösen. Eine vom Spieleinsatz losgelöste Prämie sei dabei gar nicht gefordert worden. Dies spreche ebenfalls deutlich dafür, dass § 4 Nr. 2 UAbs. 3 des Arbeitsvertrages den tatsächlichen Einsatz des Spielers voraussetzt.

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